Schadenersatzrecht
Ob es um die Geltendmachung oder um die Abwehr von Ansprüchen aufgrund von Schadensfällen (zB Sachschäden, Schmerzengeld bei Körperverletzung udgl.) geht – ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.
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Prüfung der Anspruchsgrundlage: Ich analysiere Ihren Schadensfall und kläre, ob und in welchem Ausmaß ein Schadenersatzanspruch besteht.
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Ich setze mich für Ihre Rechte ein, sei es bei Verhandlungen mit Versicherungen oder vor Gericht.
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Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen: Ich helfe Ihnen, den entstandenen Schaden präzise zu berechnen und eine angemessene Entschädigung zu sichern.
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Beratung bei komplexen Sachverhalten: Auch bei Fragen zu Mitverschulden, Verjährungsfristen oder sonstigen rechtlichen Besonderheiten finde ich eine Lösung.