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AMU - Logo von der Anwaltskanzlei Mag. Michaela Unterrainer
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Allgemeines Zivilrecht

Gewährleistungsrecht

Bei mangelhaften Waren oder Dienstleistungen können Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ich prüfe für Sie, ob ein Mangel besteht und in weiterer Folge ein Anspruch auf Reparatur, Austausch, Preisminderung oder sogar auf einen Rücktritt vom Vertrag besteht. Achten Sie auf die gesetzlichen Gewährleistungsfristen: Diese betragen in der Regel zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen.

Bereicherungsrecht

Ansprüche aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung müssen sorgfältig abgeklärt und - wenn notwendig - gerichtlich durchgesetzt werden. Ich übernehme die Prüfung des Sachverhalts, berate zu rechtlichen Möglichkeiten und vertrete Sie sowohl bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Sachenrecht

Ich biete Ihnen eine praxisorientierte und nachhaltige Beratung bei rechtlichen Fragen zu Eigentum und Besitz. Dabei unterstütze ich Sie bei der Klärung von Eigentumsverhältnissen, bei der Durchsetzung von Besitzrechten sowie bei Streitigkeiten über Grundstücke, Immobilien oder bewegliche Sachen.

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Erstgespräch vereinbaren

Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch. Ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung, um Ihre rechtlichen Anliegen zu besprechen.

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